Erstellt am 06.09.2016 um 21:50 Uhr von gironimo
Es müssen immer zwei WV -Mitglieder im Wahllokal sein. Allein an der Urne sitzen ist eher weniger ein Problem.
Erstellt am 06.09.2016 um 22:33 Uhr von nicoline
Marion,
habt ihr gerade gewählt?
Erstellt am 07.09.2016 um 12:04 Uhr von alraune
Hallo
Wenn der Betriebsratsvorstizender ein Mitglied des Wahlvorstandes oder ein Wahlhelfer ist, dann darf er vor der Urne sitzen. Vor einer Wahlurne müssen IMMER 2 Leute sitzen. Ein Mitglied des Wahlvorstandes muss immer dabei sein, der oder die anderen kann/können Wahlhelfer sein.
alraune
Erstellt am 07.09.2016 um 12:14 Uhr von celestro
"Vor einer Wahlurne müssen IMMER 2 Leute sitzen."
Wie kommst Du darauf ?
Erstellt am 07.09.2016 um 14:22 Uhr von Moorhuhn
WO §12 (2) Während der Wahl müssen immer mindestens zwei stimmberechtigte Mitglieder des Wahlvorstands im Wahlraum anwesend sein; sind Wahlhelferinnen oder Wahlhelfer bestellt (§ 1 Abs. 2), so genügt die Anwesenheit eines stimmberechtigten Mitglieds des Wahlvorstands und einer Wahlhelferin oder eines Wahlhelfers.
Erstellt am 07.09.2016 um 16:43 Uhr von celestro
eben ... von "vor der Wahlurne" steht da absolut nichts.
Erstellt am 08.09.2016 um 07:14 Uhr von Moorhuhn
Ich glaube, jeder mit ein wenig Fantasie und Verständnis der deutschen Sprache findet die Aussage von alraune im Gesetzestext wieder.
Erstellt am 08.09.2016 um 14:24 Uhr von Pjöööng
Ach ja, jetzt hat celestro endlich mal Recht und Ihr gönnt ihm das nicht.
Natürlich darf niemand vor der Wahlurne sitzen. Das wäre ja eine Behinderung der Betriebsratswahl.
And Now for Something Completely Different ...
Erstellt am 08.09.2016 um 15:19 Uhr von celestro
"Natürlich darf niemand vor der Wahlurne sitzen. Das wäre ja eine Behinderung der Betriebsratswahl."
Also auch daneben nicht ? Weil je nachdem, aus welcher Richtung man kommt, ist daneben auch "davor" ? ^^