Erstellt am 15.03.2017 um 19:21 Uhr von gironimo
§ ( BetrVG
(1) Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) angehört hat. Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.
Das ist alles-
Erstellt am 15.03.2017 um 19:40 Uhr von FritzW
Hallo,
kann das ( Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.) jemand genauer erklären ?
Bei Privatinsolvenz steht ja Betrug, Unterschlagung .... im Raum.
Und wie kann man solche Gründe offiziell herausbekommen ?
Erstellt am 15.03.2017 um 19:49 Uhr von Kölner
Bei privatinsolvenz steht regelmäßig kein Betrug im Raum.
Erstellt am 15.03.2017 um 20:37 Uhr von FritzW
Und wie würdet Ihr als Wahlvorstand dann die Wählbarkeit überprüfen ?
Erstellt am 15.03.2017 um 21:06 Uhr von Pjöööng
Erstellt am 16.03.2017 um 06:07 Uhr von FritzW
Hallo,
aber wie soll das der Wahlvorstand überprüfen ?
Erstellt am 16.03.2017 um 07:18 Uhr von ickederdicke
Privatinsolvenz beinhaltet es ja schon: PRIVAT
Wir haben auch 2 BR Mitglieder, die eine solche durchleben mussten.
Geht den Wahlvorstand nix an , könnten aber gute Kandidaten für den Wirtschaftsausschuß sein, wirtschaftlich denken und rechnen hatten die dadurch gelernt.
Erstellt am 16.03.2017 um 09:20 Uhr von Zappelmann
> Bei Privatinsolvenz steht ja Betrug, Unterschlagung .... im Raum.
Wie kommst Du auf dieses verflucht dünne Eis? Kennst Du den Begriff Verleumdung?
Erstellt am 16.03.2017 um 09:28 Uhr von moreno
Ist ja anonym im Netz also keine Verleumdung nur Unwissen :-)
Erstellt am 16.03.2017 um 10:48 Uhr von Pjöööng
Die Gefahr bei der privaten Insolvenz einen Betrug oder eine Unterschlagung zu begehen ist in der Tat gar nicht so gering. Aber weder Betrug noch Unterschlagung sind Verbrecghen und somit unschädlich für die Wählbarkeit.
Zitat (ickederdicke)
"Privatinsolvenz beinhaltet es ja schon: PRIVAT"
In Unterscheidung zu der geschäftlichen Insolvenz. Damit ist das aber noch lange nicht Privatsache.
Und wirtschaftlich denken lernen durch eine Privatinsolvenz? Halte ich für ein Gerücht.