Erstellt am 09.01.2019 um 19:05 Uhr von kratzbürste
Das endgültige Wahlergebnis wird erst nach der 3 tätigen Erklärungsfrist festgestellt. So gesehen war es vorschnell anzunehmen, dass ein Tausch auf der einen Liste stattfinden müsste.
Erstellt am 09.01.2019 um 20:54 Uhr von Pjöööng
Ach ja, diese absurde Minderheitengeschlechterquote.
Hatte ich hier im Forum schon mal erwähnt wie bescheuert diese ist?
Hier haben wir den wunderbaren fall dass der WV 14 "regulär" und einem "Quoten"-(fast)BRM zur Wahl gratuliert, diese, bis auf einen, die Wahl annehmen und auf Grund der Nichtannahme der Wahl dem "Quoten"-BRM erklärt wird "Ätschi-Bätsch, Du bist raus". Dann wird das quoten-überspringende (fast)BRM gefragt und falls dieses die Wahl nicht annehmen sollte heißt es dann "April, April, Du bist doch wieder drin..." Welch ein absurdes Theater...
Aber tatsächlich unterscheidet das Gesetz bzw. die Rechtsprechung zwischen der Nichtannahme der Wahl und dem Rücktritt vom Amt. Eine Nichtannahme wird so betrachtet wie "gar nicht kandidiert". Von daher würde ich auch dazu tendieren dass der Platz tatschlich an den ursprüglichen Bewerber zurückfällt und die Quotenfrau ihren Sitz nicht erhält.
Würde das BRM hingegen erst nach Annahme der Wahl vom Amt zurücktreten behielte die Quotefrau meines Erachtens ihren Platz.
Erstellt am 09.01.2019 um 21:37 Uhr von Franky_11
Wenn ich Dich richtig verstehe bedeutet das also nun, dass der Wahlvorstand hier zu voreilig gehandelt hat und somit falsch entschieden hat.
Durch dieses Nachrutschen der Frau (wie beschrieben) ist somit nun die Minderheitenquote (3 Frauen) erfüllt und der Mann, der seinen Platz abgegeben hatte, erhält diesen zurück.
Ist das so richtig?
Erstellt am 09.01.2019 um 21:52 Uhr von Pjöööng
Der Wahlvorstand hat NICHT voreilig gehandelt. Es wäre natürlich besser gewesen, die "Quotenfrau" darüber zu informieren dass ihr Nachrücken nur vorläufig ist. Sie musste aber informiert werden, da ja auch sie die Möglichkeit hat, die Wahl abzulehnen.
Ja, die Quotenfrau ist nun dochnichtgewaählt, dafür derMann, der natürlich auch die Möglichkeit bekommen muss, die Wahl anzunehmen.
Erstellt am 16.01.2019 um 09:09 Uhr von Franky_11
Für aller Verständniss, Logik, usw. sollte dem definitiv so sein das die "Quotenfrau" hier natürlich Ihr Mandat wieder abgeben muss.
Eigentlich glasklar, jedoch sieht der Wahlvorstand das aktuell anders.
Begründung:
"Da es aktuell keine abschließende Rechtsprechung dazu gibt der eine vergleichbare Situation wie hier zugrunde liegt folgen wir dem Vorgehen nach der Wahlordnung und bleiben bei der von uns festgestellten Besetzung. Somit der Entscheidung dass dieses Mandat an die "Quotenfrau" gefallen ist."
Gibt es bzgl. dessen tatsächlich keinen Vergleichbaren Fall oder so einer Situation mit entsprechender Rechtsprechung?
Ist ein solcher Fall tatsächlich noch nirgendwo vorgekommen oder bekannt?
Wie ist dazu die Meinung der Juristen hier im Forum zu diesem Fall bzw. dieser Situation?
(Alle Meinungen dazu sind Hlfreich und wären super! Vielen Dank dafür jetzt schonmal!)
Erstellt am 16.01.2019 um 09:41 Uhr von celestro
"Ist ein solcher Fall tatsächlich noch nirgendwo vorgekommen oder bekannt?"
Du mußt zugeben, daß das nicht gerade eine Situation ist, die jeden Tag vorkommt, oder ?
"Wie ist dazu die Meinung der Juristen hier im Forum zu diesem Fall bzw. dieser Situation?"
Ich sehe das hier eher als ein Forum für den Meinungsaustausch an. Wenn man eine fundierte juristische Bewertung haben möchte, sollte man zum Juristen gehen. Der nimmt da im Normalfall aber auch Geld für. ;-)
Erstellt am 16.01.2019 um 10:16 Uhr von Franky_11
@ Celestro:
Schon klar das dies ein außergewöhnlicher Fall bzw. Situation ist, sonst würde es die Fragen dazu ja nicht geben und vorallem die Meinung dazu zwischen Wahlvorstand und ich sag jetzt mal Belegschaft so verschieden sein.
Es werden in Deutschland Jährlich wer weiß wieviele tausende Betriebsräte gewählt wo doch vermutlich sicherlich ein solcher oder ählicher Fall aufgetreten sein könnte, deshalb hier die Frage ob ggf. irgendjemanden hier im Forum so etwas bekannt ist.
Bzgl. Juristische Meinung denke ich ja nur das es hier im Forum sicherlich den ein oder anderen Juristen gibt der hier vertreten ist. und gewisse hier auftretende Fragen zum Betriebsrat ließt.
In dem Zumsammenhang wäre es dann folglich toll wenn dieser sich zu dem ein- oder anderen "Speziall Fall" äußern würde (so wie hier gerade) seine Meinung bzw. sein Juristisches Fachwissen kundtun würde.
Wäre halt super und würde sicherlich nicht nur mir sondern auch vielen anderen weiterhelfen. :-)
Nichts desto trotz hilft mir das gerade leider nicht weiter
(Sorry, nicht böse gemeint und nichts für ungut Celestro)
Bitte deshalb sehr gerne weitere Meinungen, ggf. Beispiele, ggf. ähnliche Fälle usw. weiter hier posten.
Vielen Dank!
Erstellt am 16.01.2019 um 10:18 Uhr von Pjöööng
"Eigentlich glasklar".. Ich muss für meinen Teil zugeben dass beide Lösungen zu einem unbefriedigenden Ergebnis führen. Ursache dafür ist aber diese absurde Quotenregelung.
Rechtsprechung dazu kenne ich nicht Mich verwundert sowieso wie wenig Rechtsprechung zu der Quotenregelung bisher bekannt geworden ist.
"... die Meinung der Juristen hier im Forum ..." Das ist schon sehr optimistisch, hier in der Mehrzahl zu reden, vermutlich gibt es hier keinen einzigen Juristen. Und auch bei Juristen gibt es Unterschiede und deshalb unterschiedliche Betrachtungen, frei nach dem Grundsatz "Die Anwälte sagen, welche Rechtsstandpunkte man einnehmen kann und der Richter entscheidet dann welches der richtige ist."
"... folgen wir dem Vorgehen nach der Wahlordnung ..." Und dort ist eben genau kein Vorgehen vorgesehen. § 17 der WO sagt zwar, wie vorzugehen ist wenn ein gewählter Kandidat die Wahl nicht annimmt und deshalb die Quote nicht mehr erfüllt wird, aber eben nicht, wie vorzugehen ist, wenn die Quote dadurch erst erfüllt wird. Da schaue ich dann in die Kommentierungen und lese z.B. bei Fitting "Lehnt eine gewählte Person die Wahl ab, so wird sie so behandelt, als sei sie nicht auf der Vorschlagsliste aufgeführt gewesen." und "Die an die Stelle des ablehnenden gewählten Bewerbers tretende Person nimmt Kraft Gesetzes die rechtliche Stellung des ablehnenden Bewerbers ein, die dieser innehatte, bevor er die Wahl nach Abs. 1 ablehnte. Sie ist gewählt als wenn sie von Anfang an gewählt worden wäre."
Däubler ist hier etwas zurückhaltender.
Ich für meinen Teil interpretiere das Ganze so, dass durch die Ablehnung der Wahl letztendlich so auszuzählen ist, als wäre dieser Kandidat gar nicht angetreten.
Wäre ich dieser um sein Amt gebrachte Kandidat, dann würde ich wohl tatsächlich eine gerichtliche Klärung herbeiführen. Diese Klärung sollte eigentlich im Interesse aller Beteiligten (mit Ausnahme des Arbeitgebers) sein. Auch als Wahlvorstand oder BRM würde ich diese Klärung begrüßen. Ich bin mir aber auch sicher dass das nicht alle BRM so sportlich sehen.
Ja, und natürlich würde ich begrüßen wenn sich das Gericht letztendlich meiner Meinung anschließt, denn ich habe bzw. bekomme sehr gerne Recht.