Erstellt am 23.01.2017 um 08:58 Uhr von Catweazle
Wenn der Zeitraum zwischen den Wahlen weniger als 12 Monate beträgt braucht ihr nicht neu wählen.
Erstellt am 23.01.2017 um 09:44 Uhr von Neugieriger
@Danke Catweazle, kannst du mir eventuell auch sagen wo ich das nachlesen kann?
Erstellt am 23.01.2017 um 09:51 Uhr von Erbsenzähler
@Neugieriger
Es steht natürlich im BetrVG! Wo sonst?
https:www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__13.html
Letzter Absatz
Erstellt am 23.01.2017 um 09:52 Uhr von celestro
Erstellt am 23.01.2017 um 10:01 Uhr von Neugieriger
@celestro, vielen Dank.
@Erbsenzähler, das es irgendwo im BetrVG steht war uns eigentlich klar. Wir wussten nur nicht genau wo. Deswegen haben wir in diesem Forum gefragt.
Erstellt am 23.01.2017 um 10:17 Uhr von gironimo
Habt Ihr keine Ersatzmitglieder mehr?
Wenn doch Neuwahlen: Ehe die abgelaufen ist, fällt der Wahltag doch wahrscheinlich ohnehin in den März - und dann braucht Ihr 2018 auch nicht noch mal neu wählen.
Erstellt am 23.01.2017 um 10:48 Uhr von Neugieriger
@gironimo, leider haben wir nur noch ein Ersatzmitglied. Unsere letzte Wahl war am 09.04.2014, müsste dann der Wahltag nicht auch in den April fallen?
Erstellt am 23.01.2017 um 11:13 Uhr von Zappelmann
Ihr wählt doch jetzt "außer der Reihe" neu.
Erstellt am 23.01.2017 um 11:43 Uhr von Neugieriger
@Zappelmann, ja das stimmt, aber im §13 Absatz 3 steht doch nicht länger als ein Jahr. Aber von März 2017 bis 09.04.2018 ist es doch länger als ein Jahr, wenn auch nur einen Monat. Oder greift da der §13 Absatz 1, in der Zeit vom 01. märz bis zum 31. Mai?
Erstellt am 23.01.2017 um 11:58 Uhr von Niemand
Betriebsratswahlen vorzubereiten dauert ja auch ein bisschen. Vielleich fällt der Wahltag ja auf den 10 April oder später.
Bis dahin ist der alte BR ja noch im Amt, auch wenn er weniger Mitglieder hat.
Erstellt am 23.01.2017 um 13:31 Uhr von Pjöööng
Neugieriger, man muss den Paragraphen schon in Gänze lesen:
Absatz 3: "(...) Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen."
Welches ist der "für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraum"?
Das steht in Absatz 1: "(...) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt."
Also, Stichtag 1. März!
Erstellt am 23.01.2017 um 15:24 Uhr von Neugieriger
@Pjöööng, da hast du Recht. Ich war mir aber unsicher und wollte das deshalb hier im Forum abklären. Allen vielen Dank für die Antworten.